Übernimmt die Krankenkasse die Abklärung und Behandlung von Krampfadern?
Ja, die Behandlung der Krampfadern gehört zu den Pflichtleistungen der Grundversicherung. Seit 2016 werden auch Laserbehandlungen von der Krankengrundversicherung bezahlt.
Übernimmt die Krankenkasse die Behandlung von Besenreisern?
Nein, da es sich bei Besenreisern um ein kosmetisches und nicht um ein medizinisches Problem handelt.
Wann werden Krampfadern stationär, wann ambulant behandelt?
Das hängt vom Ausmass des nötigen Eingriffs, dem gewählten Anästhesieverfahren, aber auch von der behandelten Person, ab. Unsere Spezialisten und Spezialistinnen werden Ihnen die Möglichkeiten erklären.
Wie lange bin ich nach einer Krampfadernbehandlung arbeitsunfähig?
Nach einer Varizenoperation mit Stripping und Phlebektomie beträgt die Arbeitsunfähigkeit in der Regel 6-14 Tage. Nach einer Lasertherapie beträgt diese, abhängig von den Schmerzen und dem Ausmass der Phlebektomie der Seitenäste, zwischen zwei und sieben Tagen. Nach einer Sklerotherapie besteht keine Arbeitsunfähigkeit.
Wie lange muss ich nach dem Eingriff Kompressionsstrümpfe tragen?
Nach einer Operation und einer Sklerotherapie müssen während vier Wochen Kompressionsstrümpfe getragen werden, nach einem Lasereingriff ist dies nur bis zum ersten Verbandswechsel nötig. Dieser erfolgt am zweiten Tag nach dem Eingriff beim Hausarzt.
Kann ich mich selber anmelden oder brauche ich eine Überweisung?
Bei Vorliegen von Beinbeschwerden macht es Sinn, die Situation zuerst mit dem Hausarzt, der Hausärztin zu besprechen. Er oder sie meldet Sie dann bei uns an. Sie können sich aber auch direkt an uns wenden.
Kontakt
Venenzentrum
Spital Emmental
Dorfbergstrasse 10
3550 Langnau i. E.
034 421 32 60
venenzentrum@spital-emmental.ch