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Termin nicht eingehalten?

Es kann vorkommen, dass vereinbarte Termine versäumt werden, ohne dass eine rechtzeitige Absage oder eine Neuterminvereinbarung erfolgt.

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen zeitnah, mindestens jedoch 24 Stunden vor dem Termin, abzusagen. Damit können allenfalls andere Patientinnen und Patienten diesen Termin nutzen.

Für unentschuldigte Behandlungs- oder Sprechstundentermine stellen wir unseren Aufwand wie folgt in Rechnung:

  • Erstmalige unentschuldigte Termine: 0.--
  • Weitere: CHF 100.--.
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